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Der § 19 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg beinhaltet die Werkfeuerwehren. Werkfeuerwehren sind Feuerwehren zum Schutz von Betrieben, Einrichtungen und Verwaltungen. Die Kosten einer Werkfeuerwehr hat der Betrieb zu tragen.

Eine Werkfeuerwehr muss in Aufbau, Ausrüstung und Ausbildung den an Gemeindefeuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen. Die Aufsichtsbehörde (= Landratsamt) kann auf Antrag eines Betriebes eine Werkfeuerwehr anerkennen, wenn sie den Anforderungen entspricht.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis bestehen folgende Werkfeuerwehren:

  • Werkfeuerwehr Continental Automotive Technologies GmbH VS-Villingen
  • Werkfeuerwehr Frei Lacke Bräunlingen-Döggingen
  • Werkfeuerwehr Waldmann VS-Schwenningen
  • Werkfeuerwehr Wieland-Werke VS-Villingen